LEITERN AUS GLASFASERGEWEBE GEMÄSS DER EUROPÄISCHEN NORM EN50528 - AKTUELLE GESETZGEBUNG
Quali sono le norme in vigore sia italiane che europee per le scale in vetroresina
Die aktuelle nationale Gesetzgebung, die den Bau und die Verwendung von tragbaren Leitern am Arbeitsplatz regelt ist das gesetzesvertretende Dekret 81/08, Art. 113. Das betreffende Dekret (sofern nicht Anhang XX Anwendung findet) schreibt dem Hersteller nicht vor, für die Konformitätserklärung ein amtliches Zertifizierungslabor zu beauftragen. Der Hersteller ist nicht nur verpflichtet, dieses Dekret einzuhalten, sondern er übernimmt auch die Verantwortung für die Nichteinhaltung dieses Dekrets.
Der Artikel 113 schreibt vor, dass tragbare Leitern aus geeignetem, dem Verwendungszweck entsprechenden Material hergestellt, als Ganzes, sowie in den einzelnen Bestandteilen ausreichend widerstandsfähig, für die Verwendung angemessen dimensioniert und standsicher sein müssen
Ausführliche Informationen über die italienischen und europäischen Normen UNIEN131 finden Sie hier: GESETZGEBUNG TRAGBARE LEITERN
Die Norm EN131 für Leitern aus Glasfasergewebe enthält alle Prüfungen und Abmessungen von Aluminiumleitern.
Außerdem wendet sie die Prüfungen an, die in der Europäischen Norm CEI EN50528 vorgeschrieben sind, d. h. der spezifischen Norm für dielektrische Leitern aus Glasfasergewebe:
(Svelt Serie V1, V2, V3, V2F, V3F, Smart, V6, Moby Fibra, Fly Fibra, Punto Large Plus Fibra) Für Spannungen bis zu 1000V C.A. und 1500V C.C. definiert sie die Prüfungen und Dimensionierungen der dielektrischen Leitern aus Glasfasergewebe.
Diese Prüfungen müssen ebenfalls von einer externen, vom Ministerium anerkannten Stelle (TÜV oder ähnlich) durchgeführt und registriert werden.