TRITTLEITERN UND LEITERN GEMÄSS DER EUROPÄISCHEN NORM UNIEN14183 - AKTUELLE GESETZGEBUNG
Was sind die aktuellen italienischen und europäischen Normen für Trittleitern
Die aktuelle nationale Gesetzgebung, die den Bau und die Verwendung von tragbaren Leitern am Arbeitsplatz regelt ist das gesetzesvertretende Dekret 81/08, Art. 113. Das betreffende Dekret (sofern nicht Anhang XX Anwendung findet) schreibt dem Hersteller nicht vor, für die Konformitätserklärung ein amtliches Zertifizierungslabor zu beauftragen. Der Hersteller ist nicht nur verpflichtet, dieses Dekret einzuhalten, sondern er übernimmt auch die Verantwortung für die Nichteinhaltung dieses Dekrets.
Der Artikel 113 schreibt vor, dass tragbare Leitern aus geeignetem, dem Verwendungszweck entsprechenden Material hergestellt, als Ganzes, sowie in den einzelnen Bestandteilen ausreichend widerstandsfähig, für die Verwendung angemessen dimensioniert und standsicher sein müssen
Ausführliche Informationen über die italienischen und europäischen Normen UNIEN131 finden Sie hier: GESETZGEBUNG TRAGBARE LEITERN
Was die technischen Produktnormen für Trittleitern oder Leitern mit einer Höhe von weniger als einem Meter betrifft, so gibt es die europäischen Normen UNI EN14183, die nicht verbindlich sind.
Sie geben die Prüfungen und Dimensionierungen an, die eine Trittleiter einhalten muss.
Dieses Zeichen wird nur an Trittleitern angebracht, die die in den europäischen Normen geforderten Prüfungen und Dimensionierungen bestanden haben (sowohl auf dem Produkt als auch in den Katalogen).
Dies wird durch die Konformitätsbescheinigung nachgewiesen.