kommissionierturm
Podestleiter nach Maß mit Kommissionierplattform
Plattform 60x70 cm mit Paketablage, Schutzgeländer und 1 m hohem Handlauf.
Für den professionellen Einsatz ist sie aus geschweißtem geripptem, stranggepresstem Aluminium gefertigt
Die Stufen sind mit den Holmen verschweißt, so dass ein äußerst stabiler Monolith entsteht.
Sie verfügt über eine mechanisch betätigte Paketablage (Winde), um Pakete verschiedener Größen von bis zu 50 kg Gewicht nach oben oder auf den Boden zu bringen.
Die Leiter ist ideal für die Kommissionierung in Lagerhallen oder Supermärkten.
Die Rückenlehne steht senkrecht zum Boden, so dass sich der Bediener auch von vorne den Regalen nähern kann.
Die Leiter darf jedoch nicht mit Personen, Gegenständen und/oder Material an Bord gehandhabt werden. Die Aufstiegsrampe ist breit und bequem.
Die Leiter ist mit rutschfesten flachen Stufen von 10/15 oder 20 cm Tiefe (auf Anfrage) ausgestattet
Die Leiter ist in Übereinstimmung mit dem italienischen Gesetzesdekret 81/2008 - Art. 113 gefertigt.
- Durch Absenken des Hebels wird der Wagen mit den Rädern angehoben und die Leiter steht stabil auf den Puffern der Basis (rutschfeste Füße).
- Durch Anheben des Hebels wird der Wagen mit den Rädern abgesenkt und die Leiter kann in den Gängen frei verschoben werden.
- Trittstufen (Tiefe): 10/15 oder 20 cm
- Abmessung der Paketablage: 60x50 cm
- Rampenprofil: 80x30 mm
- Abstand zwischen den Stufen: 25 cm
- Höhe Schutzgeländer und Handlauf: 100 cm
- Höhe Fußanschlag: 15 cm
- Rampenbreite: 60 cm
- Neigung der Aufstiegsrampe: mit Stufe von 100 mm. 62° / mit Stufe von 150 mm. 54° / mit Stufe von 200 mm. 46-48°
- Räder: Durchm. 125
- Mechanisch betätigte (Winde) Paketablage
- Verschließbares Eingangsgitter (Schutz um 360°)
- Aufstiegshandlauf
- Wagen mit Hebel für ein schnelles Verschieben
- Durchbiegungsfeste Schwellen bei längeren Stufen
- Ergonomische rutschfeste und vergrößerte Gummi-Puffer für besten Halt auf dem Boden
- Etiketten und Gebrauchsanleitung
- Prüfzertifikat gemäß den italienischen Normen D.LGS.81/200